Let´s have a baby :-)
Einwanderer nach Südafrika müssen, um als solche klassifiziert zu werden, eine Daueraufenthalts-
genehmigung beantragen. Eine solche können nur qualifizierte Personen erhalten, ungelernte An-
tragsteller haben keinerlei Möglichkeiten, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Hoch-
qualifizierte Fachkräfte, ebenso wie finanziell unabhängige Personen oder potentielle Unternehmer,
insbesondere wenn diese Invistitionen im Land durchführen, sind willkommen.
Arbeitnehmer müssen von ihrem zukünftigen Arbeitgeber ein definitives Arbeitsangebot besitzen,
welches bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein darf und folgendes beinhalten muss:'
Angebotene Position, Monats- bzw. Jahresgehalt und allfällige sonstige Leistungen, Zeitraum der
Beschäftigung (unbefristet!), ob der Bewerber einem Eignungstest unterzogen, und ein persönliches
Gespräch geführt wurde. Ausserdem muß der Arbeitgeber die Gründe dafür angeben, warum die offene
Stelle nicht durch einen südafrikanischen Staatsbürger besetzt werden kann und ob zu diesem Zweck
eine diesbezügliche Annonce in einer südafrikanischen Zeitung erschienen ist.
Zusammen mit dem Antrag auf Daueraufenthalt müssen nachschulische Qualifikationen und die be-
rufliche Ausbildung sowie berufliche Referenzen vorgelegt werden. Zum Nachweis sind hierfür Original-
dokumente oder beglaubigte Fotokopien einzureichen. Die sprachliche Qualifikation des Antragstellers
muß außerdem insoferne gewährleistet sein, als dieser zumindest eine der beiden offiziellen Landes-
sprachen, Englisch oder Afrikaans, beherrschen muß. Antragsteller, die als unabhängige Person ein-
gestuft werden wollen, müssen – je nach ihren persönlichen Umständen – eine Summe von etwa
700.000.- Rand nach Südafrika transferieren.
Weitere akzeptabe Einwanderungsgründe sind:
Familienzusammenführung, geplante Verheiratung mit einem südafrikanischen Staatsgürger, Ein-
stieg in eine bereits existierende südafrikanische Firma, Personen, die sich in Südafrika zur Ruhe
setzen möchten, sowie ausländische Vollzeit-Studenten.
Da die Bestimmnungen zur Erlangung der Daueraufenthaltsgenehmigung immer wieder Ergänzungen
und Änderungen unterworfen sind, ist es zweckmäßig, wenn sich Interessenten mit ihrem zuständigen
Südafrikanischen Konsulat in Verbindung setzen.
genehmigung beantragen. Eine solche können nur qualifizierte Personen erhalten, ungelernte An-
tragsteller haben keinerlei Möglichkeiten, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Hoch-
qualifizierte Fachkräfte, ebenso wie finanziell unabhängige Personen oder potentielle Unternehmer,
insbesondere wenn diese Invistitionen im Land durchführen, sind willkommen.
Arbeitnehmer müssen von ihrem zukünftigen Arbeitgeber ein definitives Arbeitsangebot besitzen,
welches bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein darf und folgendes beinhalten muss:'
Angebotene Position, Monats- bzw. Jahresgehalt und allfällige sonstige Leistungen, Zeitraum der
Beschäftigung (unbefristet!), ob der Bewerber einem Eignungstest unterzogen, und ein persönliches
Gespräch geführt wurde. Ausserdem muß der Arbeitgeber die Gründe dafür angeben, warum die offene
Stelle nicht durch einen südafrikanischen Staatsbürger besetzt werden kann und ob zu diesem Zweck
eine diesbezügliche Annonce in einer südafrikanischen Zeitung erschienen ist.
Zusammen mit dem Antrag auf Daueraufenthalt müssen nachschulische Qualifikationen und die be-
rufliche Ausbildung sowie berufliche Referenzen vorgelegt werden. Zum Nachweis sind hierfür Original-
dokumente oder beglaubigte Fotokopien einzureichen. Die sprachliche Qualifikation des Antragstellers
muß außerdem insoferne gewährleistet sein, als dieser zumindest eine der beiden offiziellen Landes-
sprachen, Englisch oder Afrikaans, beherrschen muß. Antragsteller, die als unabhängige Person ein-
gestuft werden wollen, müssen – je nach ihren persönlichen Umständen – eine Summe von etwa
700.000.- Rand nach Südafrika transferieren.
Weitere akzeptabe Einwanderungsgründe sind:
Familienzusammenführung, geplante Verheiratung mit einem südafrikanischen Staatsgürger, Ein-
stieg in eine bereits existierende südafrikanische Firma, Personen, die sich in Südafrika zur Ruhe
setzen möchten, sowie ausländische Vollzeit-Studenten.
Da die Bestimmnungen zur Erlangung der Daueraufenthaltsgenehmigung immer wieder Ergänzungen
und Änderungen unterworfen sind, ist es zweckmäßig, wenn sich Interessenten mit ihrem zuständigen
Südafrikanischen Konsulat in Verbindung setzen.
shira - 24. Jan, 16:47